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   BVerwG, 07.01.1974 - II B 65.73   

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https://dejure.org/1974,2652
BVerwG, 07.01.1974 - II B 65.73 (https://dejure.org/1974,2652)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.1974 - II B 65.73 (https://dejure.org/1974,2652)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 1974 - II B 65.73 (https://dejure.org/1974,2652)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Haushaltsgesetzgebers zur Bezeichnung herausgehobener Dienstposten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1974 - II B 65.73
    Schon daran muß der Anspruch auf Zahlung der Stellenzulage scheitern; denn nach hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums besteht der Gehaltsanspruch des Beamten - und dazu gehört auch der mit der Klage geltend gemachte Anspruch auf die Zahlung der Stellenzulage von monatlich 93 DM - nur nach Maßgabe eines Gesetzes (BVerfGE 8, 28 [35]).
  • BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes -

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1974 - II B 65.73
    Aus der Anwendung auslaufenden Rechts sich ergebenden Rechtsfragen kommt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig - und auch im vorliegenden Fall - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu; denn diese Vorschrift ist im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG II B 3.67 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 53] und vom 8. September 1970 - BVerwG VI B 49.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 72]).
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 10.73

    Anforderungen an die Abweichungsrüge - Bindung des Revisionsgerichts an die

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1974 - II B 65.73
    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß auf Schadensersatz gerichtete Verpflichtungs- und Leistungsklagen einen vor Klageerhebung an die Behörde zu stellenden entsprechenden Antrag voraussetzen, daß es sich bei diesem Antrag also um eine Klagevoraussetzung handelt, nicht um eine bloße Sachurteilsvoraussetzung, die im Prozeß nachholbar wäre (Urteile vom 29. Februar 1968 - BVerwG II C 105.64 - [ZBR 1968, 280] mit weiteren Nachweisen und vom 30. August 1973 - BVerwG II C 10.73 -).
  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1974 - II B 65.73
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur, wenn im Revisionsverfahren die Entscheidung einer bisher höchstrichterlich nicht geklärten allgemeinen Rechtsfrage zu erwarten ist, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechtes revisionsgerichtlicher Entscheidung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]).
  • BVerwG, 08.09.1970 - VI B 49.69

    Beamtenstellung eines Hochschullehrers - Besonderheiten im Verfahrensrecht -

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1974 - II B 65.73
    Aus der Anwendung auslaufenden Rechts sich ergebenden Rechtsfragen kommt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig - und auch im vorliegenden Fall - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu; denn diese Vorschrift ist im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG II B 3.67 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 53] und vom 8. September 1970 - BVerwG VI B 49.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 72]).
  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1974 - II B 65.73
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur, wenn im Revisionsverfahren die Entscheidung einer bisher höchstrichterlich nicht geklärten allgemeinen Rechtsfrage zu erwarten ist, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechtes revisionsgerichtlicher Entscheidung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]).
  • BVerwG, 29.02.1968 - II C 105.64

    Anspruch auf Heimurlaub eines Beamten im Dienst des Auswärtigen Amtes - Ablauf

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1974 - II B 65.73
    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß auf Schadensersatz gerichtete Verpflichtungs- und Leistungsklagen einen vor Klageerhebung an die Behörde zu stellenden entsprechenden Antrag voraussetzen, daß es sich bei diesem Antrag also um eine Klagevoraussetzung handelt, nicht um eine bloße Sachurteilsvoraussetzung, die im Prozeß nachholbar wäre (Urteile vom 29. Februar 1968 - BVerwG II C 105.64 - [ZBR 1968, 280] mit weiteren Nachweisen und vom 30. August 1973 - BVerwG II C 10.73 -).
  • BVerwG, 23.10.1974 - VI B 35.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ausschluss von im Ausland

    Fall - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu; denn diese Vorschrift ist im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet (vgl. u.a. Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG II B 3.74 -, vom 23. April 1974 - BVerwG VI B 66.73 -, vom 20. Februar 1974 - BVerwG VI B 67.73 - und vom 7. Januar 1974 - BVerwG II B 65.73 - jeweils mit Nachweisen).
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